Parcoursregeln
Bei Nichteinhaltung der Regeln oder Nichtbefolgung der Anordnungen kann der Schütze vom Parcours verwiesen werden.
- Vor dem Beginn des Schießens muss sich der Schütze/Schützin über den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung überzeugen. Mit fehlerhaften Bögen oder Pfeilen sowie mit gefundenen Pfeilen ist das Schießen untersagt.
- Der Parcours darf erst begangen werden, wenn man sich vorher ordnungsgemäß eingetragen und bezahlt hat.
- Der Schütze/die Schützin muss sich vor dem Schuss von einem freien und sicheren Schussfeld überzeugen.
- Es darf ausschließlich auf die gekennzeichneten Ziele geschossen werden.
- Das Schießen ist nur von den Abschusspflöcken erlaubt.
- Zuerst schießen jene Schützen, welche den hinteren Pflock als Abschusspflock wählen, danach schießen die Schützen vom nächsten Pflock usw. Wartende Personen haben sich IMMER hinter (d.h. nicht vor!) dem Schützen aufzuhalten.
- Die Parcours-Wege sind farblich mit Richtungspfeilen sowie mit Bändern markiert. Das Begehen des Geländes ist nur entlang der Markierungen sicher! Niemals gegen die Parcoursrichtung gehen!
- Der Bogen darf nur in Richtung Ziel gespannt und es darf nur in direkter Linie auf das Ziel geschossen werden. Hoch/Quer- oder Vertikalschüsse sind ausnahmslos verboten.
- Wenn sich Personen oder Tiere im Gefahrenbereich aufhalten (z.B. Pfeilsucher, Spaziergänger, Pilzsammler, Tiere) hat der Schütze das Schießen sofort einzustellen.
- Während der Pfeilsuche im Gelände ist der Abschusspflock / Ziel mit einem Gegenstand (Bogen, Kleidungsstück, usw.) zu markieren, um nachfolgende Schützen zu warnen.
- Warte ausreichend lange, bis der Schütze vor dir den Schussbereich verlassen hat und ein freier, sicherer Schuß möglich ist.
- „Schnupperschützen“ werden an der ausgeliehenen Ausrüstung eingeschult und haben die Schutzausrüstung (Armschutz und Fingerschutz) zu tragen.
- „Schnupperschützen“ unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur mit einem Erziehungsberechtigten bzw. einem Erwachsenen gestattet.
- Da der Parcours in einem Waldgebiet liegt, ist jegliche Verunreinigung und unnötige Lärmentwicklung verboten.
- Die Benützung oder das Betreten des Parcours in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet.
- Am Parcoursgelände ist das Rauchen nicht erwünscht sowie das hantieren mit offenem Feuer verboten.
Wir übernehmen bei Verletzungen am Parcoursgelände und Schäden am eigenen Material keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Benutzung des Bogenparcours erfolgt auf eigene Gefahr!